02 / BAU & IMMOBILIEN
LABO-Kredit-Bescheinigung zur Restnutzungsdauer
Ihre Förderstelle verlangt einen Nachweis über eine Restnutzungsdauer von 43 Jahren? Wir prüfen die Anforderungen Ihrer LABO-Finanzierung und begutachten die Immobilie als Grundlage für die benötigte Bescheinigung.
Die Anforderungen Ihrer Förderstelle sind maßgeblich.
LEISTUNG / IM DETAIL
Der passende Nachweis für Ihre Förderunterlagen
Bei einer Immobilienfinanzierung können Förderstellen eine sachverständige Aussage zur verbleibenden Nutzungsdauer verlangen. Maßgeblich sind die konkreten Vorgaben der zuständigen Stelle und der Zustand des Gebäudes. Eine bestimmte Restnutzungsdauer wird nicht pauschal bestätigt, sondern fachlich geprüft.
Was bedeutet eine Restnutzungsdauer von 43 Jahren?
Die Restnutzungsdauer beschreibt den voraussichtlich verbleibenden Nutzungszeitraum eines Gebäudes unter den jeweiligen Bewertungsannahmen. Sie ist nicht mit dem Baujahr gleichzusetzen. Bauzustand, Modernisierungen und notwendige Maßnahmen können relevant sein.
Ob genau 43 Jahre nachzuweisen sind und welche Form akzeptiert wird, ergibt sich aus den Anforderungen Ihrer zuständigen Stelle. Über Förderung und Auszahlung entscheidet nicht das Sachverständigenbüro.
Diese Unterlagen helfen bei der Vorbereitung
- Anforderungsschreiben der Förderstelle
- Lage und Art der Immobilie, Baujahr soweit bekannt
- Vorhandene Pläne und Objektunterlagen
- Modernisierungen und bekannte Schäden
- Frist der Förderstelle, sofern vorhanden
Von Ihrer Anfrage zum Gutachten.
Anliegen klären
Sie schildern den Fall und übermitteln die erforderlichen Informationen.
Umfang & Termin abstimmen
Wir klären Unterlagen, Leistung, individuelles Angebot und Besichtigung.
Begutachten & dokumentieren
Wir untersuchen den Sachverhalt und erstellen die vereinbarte Dokumentation.
Klare Abstimmung. Individuelles Angebot.
Die Kosten richten sich nach Objekt, Unterlagenlage und Prüfungsumfang. Sie erhalten ein individuelles Angebot. Teilen Sie uns eine bestehende Frist bereits bei der Anfrage mit; wir prüfen die Terminmöglichkeiten.
Gut zu wissen.
Bestätigen Sie automatisch eine Restnutzungsdauer von 43 Jahren?
Nein. Die Aussage muss sich aus der fachlichen Prüfung ergeben. Ein gewünschtes Ergebnis kann nicht vorab zugesagt werden.
Ist die Bescheinigung bei jeder LABO-Förderung erforderlich?
Das richtet sich nach dem konkreten Verfahren. Bitte lassen Sie sich die benötigten Nachweise von Ihrer zuständigen Stelle benennen.
Ist eine Kreditauszahlung damit garantiert?
Nein. Die Bescheinigung kann ein Bestandteil Ihrer Unterlagen sein. Über Bewilligung und Auszahlung entscheidet die zuständige Stelle.
DER NÄCHSTE SCHRITT IST EIN GESPRÄCH.
